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  • · Fachbeitrag · Unfallaufklärung

    Nachweis einer Unfallmanipulation mithilfe eines Event Data Recorders (EDR)

    | In der Literatur schon ein Dauerbrenner, in der Rechtsprechung der Zivilgerichte erst ein zartes Pflänzchen: Umso mehr Beachtung verdient eine Entscheidung des OLG Hamm, bei der das Unfallgeschehen aufgeklärt wurde, indem die Daten eines EDR ausgewertet wurden. |

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Hintergrund ist ein zweiaktiger „Unfall“, der nach Ansicht des bekl. Versicherers (Grüne Karte) manipuliert war. Der Kläger, Halter eines älteren Mercedes GL 420 CDI, soll mit der Beschädigung seines Fahrzeugs einverstanden gewesen sein. Herbeigeführt war sie durch eine Streifkollision im Begegnungsverkehr mit einem Citroen C5. Vorausgegangen war eine gleichfalls reale Kollision zwischen diesem Citroen und einem Pkw Toyota Lexus mit niederländischem Kennzeichen. Durch diese erste Kollision soll der Citroen auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem Mercedes des Klägers bei niedrigem Tempo kollidiert sein. Verklagt hat der Mercedes-Halter nicht etwa den Versicherer des Citroen, auch nicht dessen Halter bzw. Fahrer, sondern allein das für den Lexus zuständige Deutsche Büro Grüne Karte. Das LG Münster hatte der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Die vom Beklagten eingelegte Berufung war erfolgreich.

     

    Der 6. Senat des OLG Hamm, ein Fachsenat für Unfallsachen, hat die Beweisaufnahme wiederholt und ergänzt. Er ist danach zu der Überzeugung gelangt, dass der Kläger einverstanden war, dass sein Mercedes beschädigt wurde (OLG Hamm 13.5.19, 6 U 144/17, Abruf-Nr. 212102).