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  • 14.03.2024 · Nachricht · Schadenfeststellungskosten

    Bagatellschaden, Gutachten und Kostenvoranschlag

    | Der Schaden am Fahrzeug ist überschaubar, der Geschädigte möchte fiktiv abrechnen und gibt ein Schadengutachten in Auftrag. Das weist einen Schaden in Höhe von 674,20 EUR aus. Der Gutachter berechnet dafür 268 EUR netto. Der Versicherer weigert sich, die Gutachterkosten vorgerichtlich zu erstatten. Der Geschädigte schwenkt um und verlangt anteilig von den Gutachterkosten so viel, wie ein Kostenvoranschlag gekostet hätte. Der Versicherer hält dagegen: Kosten für einen Kostenvoranschlag hätte er nicht erstatten müssen. |