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  • 14.03.2024 · Nachricht · Reparaturkosten

    Keine Aufrechnungslage bei Antrag „Zahlung an Werkstatt“

    | Wir hatten bereits darüber berichtet, dass bei noch nicht (vollständig) bezahlter Reparaturrechnung der subjektbezogene Schadenbegriff nur nutzbar gemacht werden kann, wenn Zahlung an die Werkstatt verlangt wird. Dann ist die Werkstatt nur Zahlstelle, Grundlage der Klage ist also nicht etwa eine gewillkürte Prozessstandschaft. Das führt dazu, dass der Versicherer nicht mit seinem behaupteten Rückforderungsanspruch aufrechnen kann. Auch entsteht keine Dolo-agit-Situation. |