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  • 18.08.2022 · Nachricht · Prozessrecht

    Beschränkung des Einspruchs auch noch nach rechtlichem Hinweis?

    | In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist die Frage umstritten, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auch noch auf die Rechtsfolge beschränkt werden kann (§ 67 Abs. 2 OWiG), wenn in einem Verfahren über eine nach dem Bußgeldbescheid fahrlässig begangene Ordnungswidrigkeit das AG bereits den rechtlichen Hinweis erteilt hat (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 265 Abs. 2 Nr. 1 StPO), dass eine Vorsatzverurteilung in Betracht kommt. Das OLG Oldenburg hat diese Frage in der Vergangenheit bejaht (vgl. VA 16, 155), das OLG Frankfurt a. M. hat sie hingegen verneint (NStZ-RR 16, 152). |