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  • 16.03.2020 · Fachbeitrag · Parkverstoß

    Keine Knöllchen von privaten Dienstleistern

    | Der Einsatz von privaten Dienstleistern zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ist gesetzeswidrig. Das ist das Fazit aus einer Entscheidung des OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 3.1.20, 2 Ss OWi 963/18, Abruf-Nr. 213837 ). |