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  • 15.10.2020 · Nachricht · Kostenrecht

    Aktenversendungspauschale auch bei elektronischer Aktenführung

    | In Rheinland-Pfalz haben bereits einige AG zu der Frage Stellung genommen, ob bei einer Versendung des Aktenausdrucks auch die Pauschale nach § 107 Abs. 5 OWiG anfällt, wenn die Akten des Bußgeldverfahren elektronisch ohne die nach § 110a Abs. 1 S. 2 OWiG erforderliche Rechtsverordnung geführt werden. Das ist verneint worden. Dem hat sich jetzt das AG Bühl für Baden-Württemberg angeschlossen. |