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  • · Fachbeitrag · Geschwindigkeitsüberschreitung

    Geschwindigkeitsmessung: Nachfahren zur Nachtzeit

    Bei den in der Regel schlechten Sichtverhältnissen zur Nachtzeit bedarf es neben der Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze zur Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zusätzlich näherer Feststellungen im Urteil dazu, wie die Beleuchtungsverhältnisse waren, ob der Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug durch die Scheinwerfer des nachfahrenden Fahrzeugs oder durch andere Lichtquellen ausreichend aufgehellt und damit sicher erfasst und geschätzt werden konnten und ob für die Schätzung des gleichbleibenden Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug ausreichende und trotz der Dunkelheit zu erkennende Orientierungspunkte vorhanden waren. Auch sind Ausführungen dazu erforderlich, ob die Umrisse des vorausfahrenden Fahrzeugs und nicht nur dessen Rücklichter erkennbar waren (OLG Düsseldorf 22.11.13, IV 2 RBs 122/13, Abruf-Nr. 140043).

     

    Praxishinweis

    Die Entscheidung entspricht der h.M. in der Rechtsprechung der Obergerichte zu den Anforderungen an die tatsächlichen Feststellungen im tatrichterlichen Urteil bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren zur Nachtzeit.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Vgl. dazu eingehend Burhoff in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., 2012, Rn. 1529 ff.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 47 | ID 42471953