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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Trunkenheitsfahrt

    Erforderliche Feststellungen bei Trunkenheitsfahrt

    | Bei einer Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt, der eine Atemalkoholmessung zu Grunde liegt, reicht die Mitteilung der Messmethode und des sich aus der Messung ergebenden Atemalkoholwertes aus (OLG Hamburg 19.11.03, II-111/03, Abruf-Nr. 040767). |