Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 26.02.2008 | Geschwindigkeitsüberschreitung

    Anforderungen an die Feststellungen

    Der Tatrichter muss, um die rechtliche Nachprüfung der Zuverlässigkeit der dem Verkehrsverstoß zugrunde gelegten Geschwindigkeitsmessung zu ermöglichen, in den Urteilsgründen zumindest die angewandte Messmethode und den berücksichtigten Toleranzwert mitteilen und ggf. darlegen, dass mögliche Fehlerquellen ausreichend berücksichtigt worden sind. Das gilt auch, wenn der Betroffene die Geschwindigkeitsüberschreitung eingeräumt hat (OLG Hamm 27.11.07, 1 Ss OWi 756/07, Abruf-Nr. 080341).

     

    Praxishinweis

    Vgl. zu der Problematik auch OLG Hamm VA 07, 221 und OLG Karlsruhe VA 07, 12, jeweils mit weiteren Nachweisen.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2008 | Seite 53 | ID 117777