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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Bußgeldbemessung

    Verwaltungsinterne Richtlinien als Grundlage für die Rechtsfolgenentscheidung

    | Verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung können für das Gericht allenfalls grobe Orientierungshilfen sein, die eine Prüfung der Einzelfallumstände nicht entbehrlich machen. Diese Richtlinien finden unter dem Gesichtspunkt einer möglichst gleichmäßigen Behandlung gleichgelagerter Sachverhalte nur Beachtung, wenn sie festgestelltermaßen in der Praxis einen breiteren Anwendungsbereich erreicht haben (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 15.6.2000, 2a Ss (OWi) 129/00 - (OWi) 54/00 II, rkr.). (Abruf-Nr. 001036) |