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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Parteien streiten um höheren Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

    | Mit dem Cannabisgesetz (kurz: CanG) ist u. a. der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum in bestimmten Grenzen legalisiert worden. Auch der Konsum ist entsprechend in stärkerem Maße zugelassen worden. Aber was bedeutet das für den Straßenverkehr? |

     

    Das bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass jeder Teilnehmende am Straßenverkehr fahrtüchtig sein muss. Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat auf wissenschaftlicher Grundlage Grenzwerte für THC im Blut geprüft und ermittelt. Hierzu wurde im Dezember 2023 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, bestehend aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr, unter Federführung des BMDV mit dem Ziel der Ermittlung eines festzulegenden THC-Grenzwertes eingerichtet. Die Arbeitsgruppe legte am 28. März 2024 Empfehlungen zu einem THC-Grenzwert vor.

     

    Wir hiermit umzugehen ist, ist zwischen den Parteien aber noch umstritten. Die Unionsfraktion spricht sich gegen die Erhöhung des Cannabis-Grenzwertes im Straßenverkehr aus. In einem Antrag (20/11143), der durch den Bundestag beraten wird, verweisen die Abgeordneten auf das „erhebliche Gefahrenpotenzial“, das vom Cannabiskonsum für die aktive Teilnahme im Straßenverkehr ausgehe. Die Anhebung des Cannabis-Grenzwertes von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml Blutserum, für die sich die Arbeitsgruppe ausgesprochen habe, stelle das individuelle Mobilitätsbedürfnis der Cannabiskonsumenten über den Allgemeinschutz der Verkehrsteilnehmer, wird kritisiert. Insbesondere Gelegenheitskonsumenten könnten den Einfluss und die Auswirkungen von Cannabis nicht einschätzen, heißt es in der Vorlage.

     

    Im Sinne der „Vision Zero“ müsse daher auf die Anhebung des Grenzwertes für Cannabis verzichtet werden, verlangt die CDU/CSU-Fraktion. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „ein generelles Fahrverbot für Cannabiskonsumenten auszusprechen, wie es mit dem THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml in der Rechtsprechung bereits besteht“.

    Quelle: ID 50013476