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  • 21.06.2023 · Textbausteine · Downloads · Weitere Themen

    RA059: Preiserhöhung, bevor fiktive Abrechnung durch ist oder bevor der Geschädigte die Reparatur tatsächlich beauftragt

    Die massiven energiekostengetriebenen Preiserhöhungen der Werkstätten fordern geradezu heraus, bei noch (teiloffenen) Abrechnungen fiktiver Reparaturkosten, die ihren Anfang vor der Preiserhöhungsrunde nahmen, die Forderung vorgerichtlich oder im Gerichtsverfahren um die Preiserhöhungen zu erweitern. Denn nach der Rechtsprechung des BGH kommt es für den Schadenersatz auf die Preise zum Zeitpunkt der vollständigen Erfüllung bzw. der letzten mündlichen Verhandlung an.