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  • · Fachbeitrag · Schadenabwicklung

    Versicherer will nachbesichtigen, tut es aber dann nicht

    | Immer wieder wollen Versicherer nachbesichtigen. Der Geschädigte muss sich jedenfalls dann nicht darauf einlassen, wenn der Versicherer nicht deutlich macht, warum er selber schauen möchte. Aus pragmatischen Gründen gestattet der Geschädigte das dennoch oftmals. Doch was passiert, wenn der Versicherer nachbesichtigen will, es dann aber nicht tut, obwohl der Geschädigte zugestimmt hat? Lesen Sie nachfolgend die Antwort auf die entsprechende Frage eines UE-Lesers. |

     

    Frage: Der Kunde hat einen Haftpflichtschaden Er lässt im Rahmen der 130-Prozent-Regelung reparieren. Die Reparaturkosten betragen etwa 20.000 Euro. Der Versicherer hat 15.000 Euro Vorschuss gezahlt. Er verlangt die eigene Besichtigung des Fahrzeugs. Unser Kunde hat zugestimmt und seine Kontaktdaten für eine Verabredung mitgeteilt. Die Besichtigung soll bei uns stattfinden. Das ist nun mehrere Wochen her, wir haben immer wieder erinnert. Aber es passiert nichts. Und noch immer warten wir auf die etwa 5.000 Euro. Was können wir tun?

     

    Antwort: Nichts, außer den fehlenden Betrag - am besten durch den Geschädigten selbst, am zweitbesten aus abgetretenem Recht - einzuklagen. Denn das Fahrzeug ist ja bereits an den Geschädigten herausgegeben. Damit fehlt das Druckmittel, dass eine langsame Zahlung den Schaden verteuert.