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  • 20.08.2019 · Nachricht · Schadenabwicklung

    OLG Celle: Vier bis sechs Wochen Zeit für den Versicherer

    | Eine angemessene Prüffrist für den Versicherer beträgt nach Ansicht des OLG Celle vier bis sechs Wochen. Dem Versicherer sei auch in einfachen Fällen das Recht zuzubilligen, die Ermittlungsakte einzusehen. |