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  • 02.09.2015 · Fachbeitrag · Reparaturkosten

    Kosten für das „Beipolieren“ sind erstattungspflichtig

    | Ist der Originallack des Fahrzeugs durch Alterungseinflüsse bereits etwas matter, sind die Kosten für das Beipolieren und damit für den optischen Übergang von der reparaturlackierten Stelle zu den angrenzenden Bereichen erstattungspflichtig, entschied das AG Tübingen. |