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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Geschädigter darf sich trotz Prüfbericht auf Gutachten verlassen

    | Es gibt für den Geschädigten keine Anhaltspunkte, warum er dem von ihm eingeholten Schadengutachten weniger Vertrauen entgegenbringen müsste, als einem vom Versicherer übersandten Prüfbericht. Der Prüfbericht erschüttere nicht das Vertrauen in die Objektivität des vorgerichtlich eingeholten Gutachtens, entschied das AG Solingen. |

     

    Das AG Solingen führt dazu aus, dass der Geschädigte sonst ein Obergutachten einholen müsste. Das führe zu erheblichen Mehrkosten und zu dem Risiko, dass der Versicherer mit dem Obergutachten nicht einverstanden wäre. (AG Solingen, Urteil vom 10.08.2018, Az. 14 C 151/18, Abruf-Nr. 205731).

     

    Weiterführende Hinweise