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  • · Fachbeitrag · Gutachterkosten

    Die „Kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteilssammlung wächst

    | Weitere Urteile, die für die Gutachterkosten eine Pflicht zur Abrechnung nach Zeitaufwand ablehnen, haben UE erreicht: |

     

    Neue kein Zeitaufwands-Honorar“-Urteile

    Gericht

    Urteil vom

    Az.

    Abruf-Nr.

    eingesandt von

    AG Amberg

    20.02.2024

     1 C 755/23

    239997

    Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf

    AG Bad Kissingen

    05.03.2024

     72 C 244/23

    240185

    Rechtsanwalt Gernot Spieß, Münnerstadt

    AG Euskirchen

    12.12.2024

    013 C 359/23

    240187

    Rechtsanwalt Christoph Schepers, Frechen

     AG Köln

    07.03.2024

    267 C 119/23

    240188

    Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, Meckenheim

    AG Nördlingen

    27.02.2024

     3 C 735/23

    240116

    Sachverständiger Mario Müller, Wemding

    AG Schwandorf

    19.02.2024

     2 C 833/23

    239998

    Rechtsanwältin Andrea Sterl, Schwandorf

     

     

    Das sind die Argumente der Gerichte

    Dem Urteil vom AG Euskirchen ist die Zeithonorarthematik, auf die die Klageerwiderung aufgebaut war, nur mittelbar zu entnehmen, wenn das Gericht zum Prüfbericht sagt: „In der Auswertung beschäftigt sich die Beklagte zu 1) nicht mit dem Einzelfall. Sie verweist vielmehr auf allgemeine Grundsätze und Behauptungen, die sie im Wesentlichen weder begründet, noch mit Quellen versieht. Aus den Ausführungen ergibt sich nicht, auf welchen Anknüpfungspunkten ihre Kontrollberechnung beruht. Insbesondere lässt sich den Ausführungen nicht entnehmen, auf welchen Annahmen der darin angesetzten Zeitaufwand von knapp 2,5 Stunden beruht.“