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  • 02.09.2015 · Fachbeitrag · Anwaltskosten

    1,6-Gebühr für Anwalt bei aufwändiger Schadenregulierung

    | Ist eine Unfallschadenregulierung außergewöhnlich aufwendig, kann der Rechtsanwalt eine höhere Gebühr als die Schwellengebühr von 1,3 berechnen. Der gegnerische Haftpflichtversicherer muss die 1,6-Gebühr dann auch erstatten, entschied das AG Böblingen. |