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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Wenn auf das „Für x Euro anmieten“-Schreiben reagiert wird …

    | Ein Fall vor einer Berufungskammer des LG Berlin lässt aufhorchen: Dort hat der Geschädigte auf das übliche „Für x Euro anmieten“-Schreiben eines Versicherers reagiert. Er hat - über das Fax seiner Autovermietung - beim Versicherer nachgefragt, wann und wo konkret so ein Fahrzeug übernommen werden könne. Wenn das möglich sei, werde der bereits angemietete Mietwagen zurückgegeben. Der Versicherer hat nicht geantwortet, gleichwohl aber im Prozess dem Geschädigten eine Verletzung seiner Schadenminderungspflicht vorgeworfen. |

     

    Dass das LG Berlin dem nicht gefolgt ist, weil die Versicherung kein Angebot unterbreitet hat, liegt auf der Hand (Urteil vom 20.9.2012, Az. 41 S 25/12; Abruf-Nr. 123198).

     

    PRAXISHINWEIS | Die vom Geschädigten in Kooperation mit der Autovermietung angewandte Strategie ist wohl sinnvoll. Es dürfte sicher sein, dass die Versicherer längst nicht so viele Autos stellen können, wie sie in den Schreiben anbieten. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer auf ein fragendes Fax so reagiert, dass der Geschädigte nicht in dem schon angemieteten Wagen weiterfahren kann, ist möglicherweise nicht „Null“, aber zumindest in der Nähe von „Null“. Für die Leser, die das mal ausprobieren möchten, haben wir mit dem Textbaustein 332 ein Musterschreiben gefertigt.

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 332: Aufforderung „Mietwagenangebot“ konkretisieren
    Quelle: Ausgabe 11 / 2012 | Seite 4 | ID 36310620