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  • · Nachricht · Mietwagen

    Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen: Kann der Versicherer Regress nehmen?

    | Ob der Mietwagen als Mietwagen zugelassen ist, ist für die Frage des Schadenersatzes des Geschädigten gegen den Schädiger nicht von Interesse. Der Versicherer des Schädigers muss die Kosten trotzdem erstatten. Allerdings kann sich der Versicherer eventuelle Regressansprüche gegen den Vermieter abtreten lassen, entschied ‒ soweit ersichtlich als erstes Gericht ‒ das AG Villingen-Schwenningen. |

     

    Neu: Regress gegen den Vermieter

    Die Grundaussage des Urteils ist nichts Neues. Neu hingegen ist, dass ein Gericht auch hier die Möglichkeit sieht, dass sich der Versicherer insoweit mit dem Vermieter des nicht als Mietwagen zugelassenen Fahrzeugs im Wege des Regresses auseinandersetzen kann (AG Villingen-Schwenningen, Urteil vom 11.04.2018, Az. 11 C 390/17, Abruf-Nr. 201235, eingesandt von Rechtsanwalt Hans-Peter Lützow, Bräunlingen). Das heißt nichts anderes, als dass der Streit um diese Rechtsfrage nicht auf dem Rücken des Geschädigten ausgetragen werden soll.

     

    Versicherer dürfte mit Regressanspruch in der Regel scheitern

    Daher stellt sich die Frage: Ist an den Regressüberlegungen, die ja derzeit Hochkonjunktur haben, was dran? Jedenfalls auf den ersten Blick sehen wir daher keine erfolgversprechende Regressmöglichkeit zugunsten des Versicherers. Gegen einen Regress sprechen: