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  • 02.09.2015 · Fachbeitrag · Teilkasko

    Regenwasser „von oben“ kein Überschwemmungsschaden

    | Kein Überschwemmungsschaden im Sinne der Kaskobedingungen liegt nach Ansicht des OLG Hamm vor, wenn bei einem Unwetter zusätzlich Regen von der Hauswand abprallt und auf ein daneben stehendes Fahrzeug tropft. Der Versicherer haftet daher nicht, wenn die Wasserkästen unter den Scheibenwischern das Wasser nicht mehr geordnet ablaufen lassen können, und dadurch die Elektronikteile unter der Motorhaube durch die Nässe beeinträchtigt werden. |