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  • 31.07.2008 | Leserforum

    Standgeld während Restwertabwicklung bei Kasko- und bei Haftpflichtschäden

    Ein Leser fragt: „Es gibt immer wieder Diskussionen mit Kunden und Versicherungen über das Standgeld beim Warten auf die Restwertabwicklung. In Kaskofällen zahlen die Versicherungen gar nicht, bei Haftpflichtschäden zahlen die meisten nur so lange, bis die Restwerthöhe klar ist. Die Kunden sehen gar nicht ein, etwas zahlen zu sollen. Was können wir tun?“  

     

    Antwort: Ob die Kunden das einsehen oder nicht, nur sie sind Ihre Schuldner bezüglich des Standgelds. Eine andere Frage ist, was die Versicherung erstatten muss. Dieses Dreiecksverhältnis muss man sich vor Augen halten.  

     

    Kasko

    Kasko ist Vertragsrecht, und so erhält der Kunde nur das, was vertraglich vereinbart ist. In allen uns bekannten Kaskoverträgen sind die Standkosten nicht vom Versicherungsumfang umfasst. Also hat der Kaskoversicherer Recht, wenn er nicht zahlt. Ob Sie das Standgeld dem Kunden berechnen, ist eine Frage der Geschäftspolitik.  

     

    Haftpflicht