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  • 05.11.2009 | Glasschaden

    Leserforum: Muss der Versicherer die Scheibenfolie zahlen?

    Ein Leser fragt: „Die Teilkasko-Versicherung hat einen Glasbruchschaden an der Heckscheibe reguliert, allerdings wurde das Kleben der Scheibenfolie abgezogen. Muss die Versicherung diese Kosten übernehmen, wenn die Folie auch an der alten Scheibe vorhanden war?“  

    Unsere Antwort: Rechtsprechung dazu haben wir nicht gefunden. Man wird wohl unterscheiden müssen, ob die Folie serienmäßig oder nachgerüstet ist. Handelt es sich bei der mit einer Folie beklebten Scheibe um den Serienzustand, muss die Scheibe von der Versicherung im serienmäßigen Zustand bezahlt werden, also mit Folie. Das entspricht dann der Situation einer getönten oder beheizten Scheibe. Ist die Folie nachgerüstet, gehört sie nicht zu den zuschlagsfrei mitversicherten Teilen. Zu unterscheiden ist die Scheibenfolie aber von der Feinstaubplakette: Diese ist zwar „nachgerüstet“, aber aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2009 | Seite 2 | ID 131320