· Fachbeitrag · Wachstumschancengesetz
Schon ab 2025: Die E-Rechnungspflicht für Unternehmen kommt
| Möbelkauf, Handykauf, Fahrzeugkauf ‒ bisher ist die Papierrechnung der Standard schlechthin in Sachen Rechnungsausstellung. Elektronische Rechnungen sind nur mit Zustimmung des Rechnungsempfängers zulässig. Das will der Gesetzgeber mit der Einführung einer E-Rechnungspflicht durch das Wachstumschancengesetz (WCG) ändern. Und die kommt schon ab 2025. Was die E-Rechnungspflicht für die Praxis bedeutet und wann Unternehmen konkret handeln müssen, erfahren Sie in SSP. |
Künftig gibt es nur E-Rechnungen und sonstige Rechnungen
Mit § 14 UStG hat der Gesetzgeber im Rahmen des WCG die verpflichtende Verwendung der neuen E-Rechnung eingeführt. Sie muss innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung ausgestellt werden.
Hintergrund | Die E-Rechnungspflicht ist der erste Schritt hin zu einem geplanten bundeseinheitlichen Meldesystem, an das der Unternehmer künftig Umsätze im B2B-Bereich transaktionsaktionsbezogen melden soll.
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