Der BFH hat eine wichtige und in der Praxis umstrittene Frage zu Betriebsveranstaltungen geklärt: Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs offenstehen. Außerdem hat der BFH entschieden, dass das Tatbestandsmerkmal „Betriebsveranstaltung“ in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a S. 1 EStG entspricht.
Mit dem Wachstumschancengesetz (WCG) vom 27.03.2024 (Abruf-Nr. 240514) sind Änderungen in Kraft getreten, die für gemeinnützige Organisationen, insbesondere für Stiftungen, wichtig sind. SB macht Sie mit den ...
Rund um die Abgabe von Inkontinenzhilfen durch Pflegeeinrichtungen kocht gerade im Zusammenhang mit dem Hilfsmittelrahmenvertrag das Thema Nettopreisabrede und Umsatzsteuer bei einzelnen Kostenträgern hoch.
Der BFH hat entschieden, dass bei rechtsfähigen privaten Stiftungen des bürgerlichen Rechts keine gesonderte Feststellung des Bestands des steuerlichen Einlagekontos erfolgt, da es hierfür an einer Rechtsgrundlage mangelt. Dieser Ansicht schließt sich die Finanzverwaltung an.
Ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung oder nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Für Stiftungen hat die Abgrenzung der beiden Sphären zentrale Bedeutung, um die steuerliche Begünstigung nicht zu gefährden.
Die Stiftung ist im Regelfall darauf ausgerichtet, mittels Stiftungsvermögen und ihren Erträgen den Stiftungszweck zu erfüllen. Die Rechnungslegung kann dabei eine große Hilfe sein, gibt sie idealerweise Aufschluss ...
Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Der EuGH hatte sich im Urteil vom 08.12.2022 (Rs. C-378/21) mit der Steuerschuld sowie einem unrichtigen (überhöhten) Steuerausweis zu befassen. In seiner Entscheidung stellte er fest, dass der Rechnungsaussteller zu ...