Die Geschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren wird nach Ansicht des VG Leipzig auf die Verfahrensgebühr im VG-Verfahren angerechnet. Dies gelte im Fall einer Vergütungsvereinbarung.
Die politisch gewünschte Umstellung auf die E-Mobilität hat nun auch das RVG mit der folgenden Frage erreicht: Kann die Ladezeit für ein Elektroauto als notwendige Reisezeit zu einem gerichtlichen Termin abgerechnet ...
In gewerberechtlichen Streitigkeiten bemisst sich der Streitwert nach dem durchschnittlichen Jahresgewinn aus der streitgegenständlichen Tätigkeit (OVG Nordrhein-Westfalen 5.5.21, 4 A 4531/18, Abruf-Nr. 223432 ).
Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung der öffentlichen Bestellung als Sachverständiger ist es angemessen, den Streitwert in Verfahren wegen Widerrufs der öffentlichen Bestellung auf mindestens 15.000 EUR festzusetzen (OVG Nordrhein-Westfalen 29.4.21, 4 B 116/21, Abruf-Nr. 223433 ).
Der Kostengläubiger kann gemäß § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO die Erstattung der Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten verlangen, wenn dieser seinen Sitz am dritten Ort hat. Dies gilt auch, wenn der Anwalt Mitglied ...
Ein schriftlicher Vergleich i. S. d. Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 RVG VV erfordert keinen gerichtlichen Vergleich nach § 106 VwGO. Die (fiktive) Terminsgebühr entsteht nach dem OVG Berlin-Brandenburg auch für einen ...
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Der Kostenfestsetzungsantrag i. S. d. §§ 103 ff. ZPO kann nach § 130a Abs. 1 ZPO auch elektronisch bei Gericht eingereicht werden. Nach § 130a Abs. 2 S. 1 ZPO muss dieses Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein (OLG Oldenburg 9.12.20, 6 W 68/20, Abruf-Nr. 222226 ).