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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Neues zur Ermittlung der Auslandseinkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes

    | Bei der Ermittlung des für den Progressionsvorbehalt zu berechnenden besonderen Einkommensteuersatzes sind die nach einem DBA steuerfreien ausländischen Einkünfte um die tatsächlich angefallenen Werbungskosten zu kürzen. Das gilt auch dann, wenn bei der Ermittlung des im Inland zu versteuernden Einkommens der Arbeitnehmer-Pauschbetrag gewährt wurde (BFH 17.12.03, I R 75/03, Abruf-Nr. 040724). |

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