Von einem Planer kann erwartet werden, dass er den Wortlaut des BGB und der VOB/B kennt sowie die Grundzüge der BGH-Rechtsprechung. Das gilt auch nach dem – die Rechtsdienstleistungen für Auftraggeber eingrenzenden – BGH-Urteil zur Beratung bei Skontoabreden. Deswegen tun Sie nach wie vor gut daran, sich mit einschlägiger Rechtsprechung vertraut zu machen. Das gilt auch für Kündigungsmöglichkeiten gegenüber ausführenden Unternehmen, die mit Mängelbeseitigungsverlangen lax umgehen. So einen Fall hat ...
Für Bauherren sind Forderungen von Bauunternehmern, die erst nach der Schlussrechnung bzw. -zahlung eintreffen, sehr ärgerlich. Umso wichtiger ist für sie die Schlusszahlungseinrede gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B.
Wenn Sie für öffentliche Auftraggeber Vergabeverfahren durchführen, wissen Sie um das Thema „Leitfabrikat oder gleichwertig“. Dazu gibt es neue Rechtsprechung zweier Gerichte. Sie besagt: Ein Auftraggeber darf ...
Eine angemessene Frist zur Aufnahme der Leistung unter Androhung der Kündigung gemäß § 5 Abs. 4 VOB/B kann sehr knapp bemessen sein. Für sie ist nicht die gesamte übliche Zeit für die Arbeitsvorbereitung in Ansatz zu bringen. Ausreichend kann auch ein Werktag sein, wenn der Auftragnehmer selbst den Ausführungsbeginn zugesagt hatte. Diese Aussagen des OLG Hamburg führten dazu, dass eine Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt war.
Von einem Planer kann erwartet werden, dass er den Wortlaut des BGB und der VOB/B kennt sowie die Grundzüge der BGH-Rechtsprechung. Das ist gängige Rechtsprechung zur Beratungspflicht gegenüber Auftraggebern.
Eine Baustromklausel, nach der der Auftraggeber von der Schlussrechnung 0,3 Prozent der Schlussrechnungssumme in Abzug bringen darf, benachteiligt den Auftragnehmer jedenfalls dann nicht unangemessen, wenn die Klausel ...
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Der Krieg Putins gegen die Ukraine verschärft die Probleme auf deutschen Baustellen. Wegen gestörter Lieferketten sind Materialien aktuell nicht zu bekommen oder erheblich teurer geworden. Vor diesem Hintergrund haben das Bundesbauministerium (BMWSB) und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für Bundesbauten und den Verkehrswegebau Hinweise zum Umgang mit diesen Problemen herausgegeben.