· Fachbeitrag · Honorarrecht
BGH aktuell: Unschlüssige Honorarforderungen führen zur kompletten Zurückweisung
| Honorarforderungen, die über die im Planungsvertrag vereinbarte Vergütung hinausgehen, müssen präzise begründet und prüfbar hergeleitet werden. Dieses Prinzip hat das KG Berlin mit rechtskräftiger Entscheidung (der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Planers zurückgewiesen) bestätigt. „Negativ formuliert“ heißt das: Unschlüssige Honorarforderungen führen zur kompletten Zurückweisung. |
Der Fall vor dem KG Berlin
Im konkreten Fall ging es um Honorarforderungen eines Architekten in Höhe von ca. 140.000 Euro. Es ging um mehrere Positionen (z. B. Mehrleistungen wegen unkoordinierter Planung und gestörten Bauablaufs, Zusatzleistungen bei der Objektüberwachung, Zusatzleistungen durch ergänzende Bauwünsche des Auftraggebers sowie einen Anspruch aus einer Bonus-Malus-Regelung). Im Ergebnis setzte sich die Honorarforderung damit aus Positionen zusammen, die sehr unterschiedlich zu begründen und abzuleiten waren.
KG bemängelt klare Abgrenzung zu Vertragsleistungen
Das KG hat die Gerichtsakte durchgearbeitet und kam zu einem für den Planer verheerenden Ergebnis. Bei den zusätzlichen Honorarforderungen wegen
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