· Fachbeitrag · Honorarmanagement
Nur mit der Lph 5 beauftragt: So kalkulieren und vereinbaren Sie die Leistung richtig
| Nicht selten wird die Lph 5 isoliert beauftragt. Kalkulatorisch stellt sich u. a. die Frage, ob Sie die Lph 5 überhaupt ohne Zuschlag für die Einarbeitung und Prüfung der vorhergehenden Lph 1 bis 4 erbringen können. In den Honorartafelwerten nach HOAI ist dieser Einarbeitungsaufwand nicht eingepreist, weil die Tafelwerte von durchgängiger Erbringung der Lph 1 bis 9 ausgehen. Ziehen Sie daraus für Kalkulation und Vereinbarung reiner Lph 5-Aufträge die richtigen Schlüsse. |
Die Gründe für den Einarbeitungaufwandszuschlag
Prinzipiell ist es so, dass der Lph 5-Planer die Entwurfsplanung vertieft und sich dabei grundsätzlich darauf verlassen darf, dass Entwurfs- und Genehmigungsplanung vollständig und mangelfrei sind, und den mit dem Bauherrn in der Lph 3 endgültig abgestimmten Vorgaben entsprechen.
Lph 5-Planer kann für in den Lph 3 und 4 gemachte Fehler haften
Deshalb soll er die Entwurfs- und Genehmigungsplanung auf fachtechnische Richtigkeit überprüfen. Denn nach der herrschenden Auffassung geht bei der Übernahme vorangehender Lph auch ein mindestens anteiliges Haftungsrisiko auf den Erbringer der Lph 5 über. Bleibt im Zuge der Lph 5 ein Mangel unentdeckt und „übernimmt“ der Ausführungsplaner ihn in seine Leistungen, ist seine Ausführungsplanung in letzter Konsequenz ebenfalls mangelhaft. Daraus folgt ein anteiliges Verschulden (= Haftungsquote). Er hat seine Pflicht, eine mangelfreie Planung zu erarbeiten, nicht vollständig erfüllt. Die Haftungsquote ist sehr unterschiedlich. Sie kann auch gegen „Null“ gehen, wenn der Ausführungsplaner den Mangel nicht hätte erkennen müssen.
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