01.10.2005 | SiGeKo-Leistungen
So berechnen Sie ein auskömmliches Honorar und setzen es in der Praxis durch
Auch sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten wirft die Baustellenverordnung (BaustellV) und das daraus entstandene Berufsbild des „Sicherheits- und Gesundheitskoordinators“ (SiGeKo) viele Fragen auf; vor allem die der Honorierung. In der September-Ausgabe haben wir Ihnen ein Leistungsbild vorgestellt, das die Basis für die Honorarermittlung darstellt (Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.
Im folgenden Beitrag stellen wir die Bestandteile des SiGeKo-Honorars noch einmal kurz vor. Anschließend zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie ein angemessenes Honorar für SiGeKo-Leistungen ermitteln, um ein Honorarangebot abgeben zu können.
Grundsätzliches zur Honorierung
SiGeKo-Leistungen sind in der HOAI nicht beschrieben und lassen sich auch durch Besondere Leistungen nicht aus der HOAI ableiten. Bei der Vergütung kann (oder muss) nicht auf die Regeln der HOAI zurückgegriffen werden (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 5.7.2004, Az: 14 W 63/03; Abruf-Nr. 041961). Deshalb gilt insbesondere kein Schriftformerfordernis für den Vertragsabschluss. Dennoch sollten Sie einen schriftlichen Vertrag schließen.
Leistungsbild als Voraussetzung für Honorarermittlung
Um ein SiGeKo-Honorar ermitteln zu können, muss als Basis ein Leistungsbild da sein. Dieses Leistungsbild (= AHO-Vorschlag) haben wir in der September-Ausgabe vorgestellt. Danach setzt sich das SiGeKo-Honorar aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Viele Projekte stellen vor allem in den Phasen A und B unterschiedliche Anforderungen an SiGeKo-Planer. Dies wurde beim Grundleistungshonorar dadurch berücksichtigt, dass die Projekte in drei „Gefährdungszonen“ gegliedert sind. Vorbild dieser Gliederung sind die Gefährdungsklassen, wie sie von den Bau-Berufsgenossenschaften verwendet werden. Die folgende Auflistung nennt Beispiele:
Gefährdungszone I
Autohäuser, Bauschutt-, Hausmüll-, Mono- und Sonderabfalldeponien, Brückenbauwerke, Deich- und Dammbauwerke, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, Institutionsgebäude, Lagergebäude, ohne Mischnutzung, Leitungssysteme für Abwasser, Maste und Türme, Pump- und Schöpfwerke, Straßen- und Gleisanlagen, Tankstellen, Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase, Tunnelbauwerke, Verbrauchermärkte.
Gefährdungszone II
Allgemeinbildende und Berufsschulen, Alten-/Pflegeheime, Bahnhöfe, Betriebs-/Werkstätten, Bürogebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser ohne Eigenleistungen, Feuerwehrhäuser, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Gebäude für kulturelle und musische Zwecke, Geschäftshäuser, Hoch- und Tiefgaragen, Industrielle Produktionsgebäude, Kindergärten mit einfachem Standard, Krankenhäuser, Laborgebäude, Maste und Türme mit Aufbauten, Öffentliche Bereitschaftsdienste, Rastanlagen, Schwimm- und Sporthallen, Theater, Wohnhäuser mit mehr als 15-prozentiger Mischnutzung, Wohnheime und Internate.
Gefährdungszone III
Bank-/Sparkassengebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser mit Eigenleistungen, Gemeindezentren, Hotels, Lagergebäude mit bis zu 25-prozentiger Mischnutzung, Sonderschulen, Kindergärten, Sakralbauten, Wohnhäuser bis zu 15-prozentiger Mischnutzung.
Die Honorarberechnung
Hat man das Objekt in die entsprechende Gefährdungszone eingestuft, kann man das Grundhonorar für die Phasen A und B ermitteln. Analog den Regelungen in der HOAI sollte für das Honorar der Grundleistungen A die Kostenberechnung zu Grunde gelegt werden. Erst die Grundleistungen bei der Ausführung (B) sollte dann aus der Kostenfeststellungbemessen werden.
Das Grundleistungshonorar (Phasen A und B)
Basis des 100-Prozent-Grundhonorars der unbedingten Grundleistungen nach der BaustellV sind die Nettobaukosten und die Gefährdungszone. Wie schon kurz erwähnt, setzt sich das Grundleistungshonorar aus zwei Bestandteilen zusammen: Den Grundleistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (Phasen A1 und A2) und der Ausführung des Bauvorhabens (Phase B). Für diese Phasen gilt folgende Aufteilung:
01.10.2005 | |
Nachfolgend gehen wir davon aus, dass das Objekt in Gefährdungszone II einzustufen ist (typischer Fall). Hier lautet die Berechnungsformel für das Grundhonorar (netto) der SiGeKo-Leistungen:
2,507 x (anrechenbare Nettobaukosten in Euro)0,581 |
Wichtig: Für Objekte der Gefährdungszone I wird das Honorar um 20 Prozent gemindert. Zählt das Objekt zur Gefährdungszone III, wird das Grundleistungshonorar um 25 Prozent erhöht.
Tabelle zur Höhe des „unbedingten Grundleistungshonorars“
Die folgende Tabelle enthält das Grundleistungshonorar in den Gefährdungszonen 1 bis 3 bei anrechenbaren Kosten von 50.000 bis 25 Mio. Euro. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.
Anrechenbare Kosten in Euro | Gefährdungs-zone I | Gefährdungs- zone II | Gefährdungs- zone III |
50.000 | 1.078 | 1.347 | 1.683 |
150.000 | 2.040 | 2.550 | 3.187 |
200.000 | 2.411 | 3.013 | 3.767 |
300.000 | 3.052 | 3.814 | 4.768 |
400.000 | 3.607 | 4.508 | 5.635 |
500.000 | 4.106 | 5.132 | 6.415 |
1.000.000 | 6.142 | 7.676 | 9.596 |
1.500.000 | 7.774 | 9.715 | 12.145 |
2.000.000 | 9.188 | 11.483 | 14.355 |
2.500.000 | 10.460 | 13.072 | 16.342 |
3.000.000 | 11.629 | 14.533 | 18.168 |
3.500.000 | 12.718 | 15.895 | 19.870 |
4.000.000 | 13.744 | 17.177 | 21.473 |
4.500.000 | 14.718 | 18.394 | 22.994 |
5.000.000 | 15.647 | 19.555 | 24.446 |
7.500.000 | 19.803 | 24.749 | 30.939 |
10.000.000 | 23.406 | 29.252 | 36.568 |
12.500.000 | 26.646 | 33.301 | 41.630 |
15.000.000 | 29.624 | 37.022 | 46.282 |
17.500.000 | 32.399 | 40.491 | 50.618 |
20.000.000 | 35.013 | 43.758 | 54.701 |
22.500.000 | 37.493 | 46.857 | 58.576 |
25.000.000 | 39.860 | 49.815 | 62.273 |
Je höher die anrechenbaren Kosten sind umso geringer ist ihr Einfluss auf das Honorar. In der Gefährdungszone I sinkt das Verhältnis Grundleistungshonorar zu anrechenbaren Kosten von 2,15 Prozent auf 0,16 Prozent, in der Gefährdungszone II von 2,7 auf 0,2 Prozent und in der Gefährdungszone III von 3,4 auf 0,25 Prozent.
Die zuschlagsfähigen Leistungen
Zusätzliche Aktivitäten rechtfertigen einen Zuschlag zum Honorar der Grundleistungen. Die zu vereinbarende Vergütung kann anhand von Stundensätzen kalkuliert und anschließend in Prozenten des Grundhonorars oder als Pauschale vereinbart werden. Stundensätze von 60 bis 75 Euro sollten auskömmlich sein. Mögliche zuschlagsfähige Leistungen (und deren Richtwerte) entnehmen Sie der Tabelle auf Seite 23 (C – Zuschlagsfähige Grundleistungen).
Besondere Leistungen
Für weitere Dienstleistungen (außerhalb der BaustellV), die der SiGe-Koordinator erbringen soll, können zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Diese Besonderen Leistungen sind in der September-Ausgabe aufgelistet. Sie müssen einzeln kalkuliert werden und werden zusätzlich beauftragt. Das Honorar kann auf Zeitnachweis oder als Pauschale abgerechnet werden.
Honorarnebenkosten
Bei den Honorarnebenkosten kann man sich an den Regularien des § 7 HOAI orientieren. Es kann eine Pauschale als Prozentsatz in Abhängigkeit vom Nettohonorar vereinbart werden. Da die Baustellenbesuche im Stadium B einen Großteil des Aufwands verursachen, müssen die Fahrtkosten genau kalkuliert werden. Möglich ist auch eine Nebenkostenabrechnung auf Einzelnachweis.
Praxisbeispiel
Das folgende Beispiel zeigt unter vereinfachten Vorgaben, wie Sie auf eine Anfrage von SiGeKo-Leistungen eine vorläufige Honorarberechnung erstellen, um ein Honorarangebot abgeben zu können. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die für Einzelleistungen notwendigen Kalkulationsgrundlagen (Gehaltskosten, allgemeine Geschäftskosten, sonstige Kosten, Wagnis und Gewinn) bekannt sind und verwendet werden können:
Beispiel
Ein Großstadtverein plant eine Erweiterung der Mehrzwecksporthalle. Die Maßnahme wurde vom Architekten mit netto 3,25 Mio. Euro veranschlagt und steht kurz vor der Ausschreibung der Bauarbeiten. Der Bauherr möchte die Planung und Bearbeitung der Ausführung gem. BaustellV vergeben. Anhand der Baubeschreibung und der Planunterlagen erkennt der Angefragte, dass das Baugrundstück in einem Bereich liegt, das von einem großdimensionierten, mehr als 5 m tief verlegtem Abwassersammler durchzogen ist. Dieser muss umgelegt werden. Im Erweiterungsbereich des Altbaus liegen bislang unklare statische Verhältnisse vor, die bei Ausführung sicherheitstechnisch zu erhöhtem Einsatz führen werden. Die Bauherrnschaft wünscht, dass der SiGeKo auch die erforderliche Baustellenvorankündigung an die Gewerbeaufsicht verfasst. |
Um Gefährdungen frühzeitig zu analysieren und Ausführungsänderungen berücksichtigen zu können, soll der SiGeKo eine Analyse über die Gefahrenpotenziale erstellen. Zusätzlich wird die Erstellung einer Baustellenordnung gewünscht sowie die Ausarbeitung eines Flucht- und Rettungswegeplans, da sich in Baustellennähe eine Produktionshalle mit 500 Beschäftigten im Dreischichtenbetrieb mit umfangreichem Zulieferverkehr befindet. |
Der Berechnungsgang
Zunächst wird das Grundleistungshonorar ermittelt. Hierzu wird das Leistungsbild A1, A2 und B nach BaustellV zu Grunde gelegt. Das Bauvorhaben wird in Gefährdungszone II eingestuft. Durch Interpolation der Baukosten ergibt sich auf dieser Basis das Grundleistungshonorar.
Dann werden einzeln die zuschlagsfähigen Grundleistungen C (Besonders gefährliche Arbeiten der Stufe 2, Randbedingungen im Bestand, Baustellenvorankündigung) kalkuliert. Schließlich werden die Besonderen Leistungen D (Gefährdungsanalysen, Baustellenordnung, Fluchtwegeplan) erfasst und daraus der voraussichtliche sicherheitstechnische Koordinationsmehraufwand kalkuliert. Dann werden die gesamten Leistungen addiert. Aus der Honorarsumme wird der Nebenkostenaufwand als Prozentsatz ermittelt und dem Honorar zugeschlagen. Nach Hinzurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer steht die vorläufige Honorarsumme fest. In tabellarischer Form sieht die Berechnung folgendermaßen aus:
Auftraggeber: | ......................... |
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Projekt: Erweiterung Sporthalle |
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Vorläufige Honorarberechnung für die Koordination von SiGe-Koordination |
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A Unbedingte Grundleistungen: Bearbeitung der Planung der Ausführung |
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Baukosten netto | 3.250.000 | Euro nach der Kostenberechnung vom ................. |
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Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert: |
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Honorarsatz 100 v.H. | 15.254,00 | Euro |
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| Satz nach | Vorschlag | Betrag in |
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Grundleistungen A | AHO (%) | Satz (%) | Euro |
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SiGePlan A 1 |
| 20 | 20 | 3.050,80 |
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Unterlage A 2 |
| 5 | 5 | 762,70 |
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Summe |
| 25 | 25 | 3.813,50 | 3.813,50 |
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Sonst.Zuschlag | 0 | % aus | 3.813,50 | 0,00 |
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| Summe Euro | 3.813,50 | 3.813,50 | ||
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B Unbedingte Grundleistungen: Bearbeitung der Ausführung |
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Baukosten netto | 3.250.000 | Euro nach der Kostenberechnung vom ................. |
| |||||
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| später nach der Kostenfeststellung |
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Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert: |
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Honorarsatz 100 v.H. | 15.254,00 | Euro |
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Grundleistungen B | Satz nach AHO (%) | Vorschlag Satz (%) | Betrag in Euro |
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Koordinationsleistungen B | 75 | 75 | 11.440,50 |
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Summe |
| 75 | 75 | 11.440,50 | 11.440,50 |
| ||
Sonst. Zuschlag | 0 | % aus | 11.440,50 | 0,00 |
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| Summe Euro | 11.440,50 | 11.440,50 | ||
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C Zuschlagsfähige Grundleistungen (AHO Leitfaden Nr. 15, Tabelle 1, Gefährdungszone II) | ||||||||
Baukosten netto | 3.250.000 | Euro nach der Kostenberechnung vom ................. später nach der Kostenfeststellung vom ............... |
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Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert : |
| |||||||
Honorarsatz 100 v.H. | 15.254,00 | Euro |
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| ||||
Zuschlagsfähige Grundleistungen C | Satz nach AHO (%) | Vorschlag % / pausch.. | Betrag in Euro |
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| ||||||||
Bes. gefährliche Arbeiten bis mittlerer Aufwand * | bis 20 | 0 | 0,00 |
| ||||
Bes. gefährliche Arbeiten bis hoher Aufwand* | 20 - 30 | 25% | 3.813,50 |
| ||||
Bes. gefährliche Arbeiten bis sehr hoher Aufw.* | 30 - 50 | 0 | 0,00 |
| ||||
Rückbau- und Abbrucharbeiten * | bis 100 | 0 | 0,00 |
| ||||
Betriebliche Tätigkeiten/bes. äußere Einflüsse * | 10 - 40 | 0 | 0,00 |
| ||||
Einflüsse anderer Baumaßnahmen * | 5 - 25 | 5 | 762,70 |
| ||||
Änderungsanpassungen SiGePlan* | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Planungsänderungen/Ablaufstörungen etc.* | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Randbedingungen Bauen im Bestand * | 15 - 50 | 30% | 4.576,20 |
| ||||
Erstellung Baustellenvorankündigung * | pauschal | 150 Euro | 150,00 |
| ||||
Verspätete SiGeKo - Hinzuziehung * | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Summe |
|
| 9.302,40 |
| ||||
* bei Bedarf zeitnah zu vereinbaren |
| Summe Euro | 9.302,40 | |||||
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| ||||||
D Besondere Leistungen | Vorschlag nach AHO | Vorschlag Pauschale | Betrag in Euro |
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| ||||||||
Planungsanalyse bezüglich Gefährdungen | pauschal | 1.000 | 1.000,00 |
| ||||
Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Erstellung Baustelleneinrichtungsplan | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Erstellung Baustellenordnung | pauschal | 250 | 250,00 |
| ||||
Erstellung Flucht-/Rettungswegekonzept | pauschal | 1.200 | 1.200,00 |
| ||||
Erstellung Gefährdungsbeurteilungen | pauschal | 0 | 0,00 |
| ||||
Summe |
|
| 2.450,00 |
| ||||
Hinweis: Besondere Leistungen sind bei Bedarf zusätzlich zu vereinbaren. Summe Euro | 2.450,00 | |||||||
|
| Honorar netto | 27.006,40 | |||||
| Nebenkosten | 6% aus | 27.006,40 | 1.620,38 | ||||
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| Honorar netto | 28.626,78 | |||||
Auftragnehmer:......................... |
| 16% MWST | 4.580,29 | |||||
Ort:.................. / Datum: ........... |
| Honorar brutto (Euro) | 33.207,07 |