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  • 01.10.2005 | SiGeKo-Leistungen

    So berechnen Sie ein auskömmliches Honorar und setzen es in der Praxis durch

    von Dipl.-Ing. (FH) Rudolf Thorwarth, Vors. der Arbeitsgruppe Honorar-SiGeKo in der Ingenieurkammer Baden-Württemberg

    Auch sieben Jahre nach ihrem Inkrafttreten wirft die Baustellenverordnung (BaustellV) und das daraus entstandene Berufsbild des „Sicherheits- und Gesundheitskoordinators“ (SiGeKo) viele Fragen auf; vor allem die der Honorierung. In der September-Ausgabe haben wir Ihnen ein Leistungsbild vorgestellt, das die Basis für die Honorarermittlung darstellt (Neuabonnenten finden den Beitrag im Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Arbeitshilfen“.  

     

    Im folgenden Beitrag stellen wir die Bestandteile des SiGeKo-Honorars noch einmal kurz vor. Anschließend zeigen wir Ihnen anhand eines Beispiels, wie Sie ein angemessenes Honorar für SiGeKo-Leistungen ermitteln, um ein Honorarangebot abgeben zu können.  

    Grundsätzliches zur Honorierung

    SiGeKo-Leistungen sind in der HOAI nicht beschrieben und lassen sich auch durch Besondere Leistungen nicht aus der HOAI ableiten. Bei der Vergütung kann (oder muss) nicht auf die Regeln der HOAI zurückgegriffen werden (Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 5.7.2004, Az: 14 W 63/03; Abruf-Nr. 041961). Deshalb gilt insbesondere kein Schriftformerfordernis für den Vertragsabschluss. Dennoch sollten Sie einen schriftlichen Vertrag schließen.  

     

    Leistungsbild als Voraussetzung für Honorarermittlung

    Um ein SiGeKo-Honorar ermitteln zu können, muss als Basis ein Leistungsbild da sein. Dieses Leistungsbild (= AHO-Vorschlag) haben wir in der September-Ausgabe vorgestellt. Danach setzt sich das SiGeKo-Honorar aus folgenden Bestandteilen zusammen:  

     

    1. Honorar für unbedingte Grundleistungen während der Planung der Ausführung der Baumaßnahme (Phasen A.1 und A.2)
    2. Honorar für unbedingte Grundleistungen während der Ausführung der Baumaßnahme (Phase B)
    3. Honorar für zuschlagsfähige Grundleistungen (C)
    4. Honorar für Besondere Leistungen (D)

     

    Viele Projekte stellen vor allem in den Phasen A und B unterschiedliche Anforderungen an SiGeKo-Planer. Dies wurde beim Grundleistungshonorar dadurch berücksichtigt, dass die Projekte in drei „Gefährdungszonen“ gegliedert sind. Vorbild dieser Gliederung sind die Gefährdungsklassen, wie sie von den Bau-Berufsgenossenschaften verwendet werden. Die folgende Auflistung nennt Beispiele:  

     

    Gefährdungszone I

    Autohäuser, Bauschutt-, Hausmüll-, Mono- und Sonderabfalldeponien, Brückenbauwerke, Deich- und Dammbauwerke, Hochwasser- und Regenrückhaltebecken, Institutionsgebäude, Lagergebäude, ohne Mischnutzung, Leitungssysteme für Abwasser, Maste und Türme, Pump- und Schöpfwerke, Straßen- und Gleisanlagen, Tankstellen, Transportleitungen für wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase, Tunnelbauwerke, Verbrauchermärkte.  

     

    Gefährdungszone II

    Allgemeinbildende und Berufsschulen, Alten-/Pflegeheime, Bahnhöfe, Betriebs-/Werkstätten, Bürogebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser ohne Eigenleistungen, Feuerwehrhäuser, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Gebäude für kulturelle und musische Zwecke, Geschäftshäuser, Hoch- und Tiefgaragen, Industrielle Produktionsgebäude, Kindergärten mit einfachem Standard, Krankenhäuser, Laborgebäude, Maste und Türme mit Aufbauten, Öffentliche Bereitschaftsdienste, Rastanlagen, Schwimm- und Sporthallen, Theater, Wohnhäuser mit mehr als 15-prozentiger Mischnutzung, Wohnheime und Internate.  

     

    Gefährdungszone III

    Bank-/Sparkassengebäude, Ein-/Zweifamilien-/Reihenhäuser mit Eigenleistungen, Gemeindezentren, Hotels, Lagergebäude mit bis zu 25-prozentiger Mischnutzung, Sonderschulen, Kindergärten, Sakralbauten, Wohnhäuser bis zu 15-prozentiger Mischnutzung.  

    Die Honorarberechnung

    Hat man das Objekt in die entsprechende Gefährdungszone eingestuft, kann man das Grundhonorar für die Phasen A und B ermitteln. Analog den Regelungen in der HOAI sollte für das Honorar der Grundleistungen A die Kostenberechnung zu Grunde gelegt werden. Erst die Grundleistungen bei der Ausführung (B) sollte dann aus der Kostenfeststellungbemessen werden.  

     

    Das Grundleistungshonorar (Phasen A und B)

    Basis des 100-Prozent-Grundhonorars der unbedingten Grundleistungen nach der BaustellV sind die Nettobaukosten und die Gefährdungszone. Wie schon kurz erwähnt, setzt sich das Grundleistungshonorar aus zwei Bestandteilen zusammen: Den Grundleistungen während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens (Phasen A1 und A2) und der Ausführung des Bauvorhabens (Phase B). Für diese Phasen gilt folgende Aufteilung:  

     

    20 %  

    Phase A1, Erstellung des SiGe-Plans  

    5 %  

    Phase A2, Erstellung der Unterlage  

    75 %  

    Phase B, Ausführung des Bauvorhabens  

    01.10.2005 |

    Nachfolgend gehen wir davon aus, dass das Objekt in Gefährdungszone II einzustufen ist (typischer Fall). Hier lautet die Berechnungsformel für das Grundhonorar (netto) der SiGeKo-Leistungen:  

    2,507 x (anrechenbare Nettobaukosten in Euro)0,581  

     

    Wichtig: Für Objekte der Gefährdungszone I wird das Honorar um 20 Prozent gemindert. Zählt das Objekt zur Gefährdungszone III, wird das Grundleistungshonorar um 25 Prozent erhöht.  

     

    Tabelle zur Höhe des „unbedingten Grundleistungshonorars“

    Die folgende Tabelle enthält das Grundleistungshonorar in den Gefährdungszonen 1 bis 3 bei anrechenbaren Kosten von 50.000 bis 25 Mio. Euro. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.  

     

    Anrechenbare Kosten in Euro  

    Gefährdungs-zone I  

    Gefährdungs- zone II  

    Gefährdungs- zone III  

    50.000  

    1.078  

    1.347  

    1.683  

    150.000  

    2.040  

    2.550  

    3.187  

    200.000  

    2.411  

    3.013  

    3.767  

    300.000  

    3.052  

    3.814  

    4.768  

    400.000  

    3.607  

    4.508  

    5.635  

    500.000  

    4.106  

    5.132  

    6.415  

    1.000.000  

    6.142  

    7.676  

    9.596  

    1.500.000  

    7.774  

    9.715  

    12.145  

    2.000.000  

    9.188  

    11.483  

    14.355  

    2.500.000  

    10.460  

    13.072  

    16.342  

    3.000.000  

    11.629  

    14.533  

    18.168  

    3.500.000  

    12.718  

    15.895  

    19.870  

    4.000.000  

    13.744  

    17.177  

    21.473  

    4.500.000  

    14.718  

    18.394  

    22.994  

    5.000.000  

    15.647  

    19.555  

    24.446  

    7.500.000  

    19.803  

    24.749  

    30.939  

    10.000.000  

    23.406  

    29.252  

    36.568  

    12.500.000  

    26.646  

    33.301  

    41.630  

    15.000.000  

    29.624  

    37.022  

    46.282  

    17.500.000  

    32.399  

    40.491  

    50.618  

    20.000.000  

    35.013  

    43.758  

    54.701  

    22.500.000  

    37.493  

    46.857  

    58.576  

    25.000.000  

    39.860  

    49.815  

    62.273  

     

    Je höher die anrechenbaren Kosten sind umso geringer ist ihr Einfluss auf das Honorar. In der Gefährdungszone I sinkt das Verhältnis Grundleistungshonorar zu anrechenbaren Kosten von 2,15 Prozent auf 0,16 Prozent, in der Gefährdungszone II von 2,7 auf 0,2 Prozent und in der Gefährdungszone III von 3,4 auf 0,25 Prozent.  

     

    Die zuschlagsfähigen Leistungen

    Zusätzliche Aktivitäten rechtfertigen einen Zuschlag zum Honorar der Grundleistungen. Die zu vereinbarende Vergütung kann anhand von Stundensätzen kalkuliert und anschließend in Prozenten des Grundhonorars oder als Pauschale vereinbart werden. Stundensätze von 60 bis 75 Euro sollten auskömmlich sein. Mögliche zuschlagsfähige Leistungen (und deren Richtwerte) entnehmen Sie der Tabelle auf Seite 23 (C – Zuschlagsfähige Grundleistungen).  

     

    Besondere Leistungen

    Für weitere Dienstleistungen (außerhalb der BaustellV), die der SiGe-Koordinator erbringen soll, können zusätzliche Leistungen beauftragt werden. Diese Besonderen Leistungen sind in der September-Ausgabe aufgelistet. Sie müssen einzeln kalkuliert werden und werden zusätzlich beauftragt. Das Honorar kann auf Zeitnachweis oder als Pauschale abgerechnet werden.  

     

    Honorarnebenkosten

    Bei den Honorarnebenkosten kann man sich an den Regularien des § 7 HOAI orientieren. Es kann eine Pauschale als Prozentsatz in Abhängigkeit vom Nettohonorar vereinbart werden. Da die Baustellenbesuche im Stadium B einen Großteil des Aufwands verursachen, müssen die Fahrtkosten genau kalkuliert werden. Möglich ist auch eine Nebenkostenabrechnung auf Einzelnachweis.  

    Praxisbeispiel

    Das folgende Beispiel zeigt unter vereinfachten Vorgaben, wie Sie auf eine Anfrage von SiGeKo-Leistungen eine vorläufige Honorarberechnung erstellen, um ein Honorarangebot abgeben zu können. Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass die für Einzelleistungen notwendigen Kalkulationsgrundlagen (Gehaltskosten, allgemeine Geschäftskosten, sonstige Kosten, Wagnis und Gewinn) bekannt sind und verwendet werden können:  

     

    Beispiel

    Ein Großstadtverein plant eine Erweiterung der Mehrzwecksporthalle. Die Maßnahme wurde vom Architekten mit netto 3,25 Mio. Euro veranschlagt und steht kurz vor der Ausschreibung der Bauarbeiten. Der Bauherr möchte die Planung und Bearbeitung der Ausführung gem. BaustellV vergeben. Anhand der Baubeschreibung und der Planunterlagen erkennt der Angefragte, dass das Baugrundstück in einem Bereich liegt, das von einem großdimensionierten, mehr als 5 m tief verlegtem Abwassersammler durchzogen ist. Dieser muss umgelegt werden. Im Erweiterungsbereich des Altbaus liegen bislang unklare statische Verhältnisse vor, die bei Ausführung sicherheitstechnisch zu erhöhtem Einsatz führen werden. Die Bauherrnschaft wünscht, dass der SiGeKo auch die erforderliche Baustellenvorankündigung an die Gewerbeaufsicht verfasst.  

     

    Um Gefährdungen frühzeitig zu analysieren und Ausführungsänderungen berücksichtigen zu können, soll der SiGeKo eine Analyse über die Gefahrenpotenziale erstellen. Zusätzlich wird die Erstellung einer Baustellenordnung gewünscht sowie die Ausarbeitung eines Flucht- und Rettungswegeplans, da sich in Baustellennähe eine Produktionshalle mit 500 Beschäftigten im Dreischichtenbetrieb mit umfangreichem Zulieferverkehr befindet.  

     

    Der Berechnungsgang

    Zunächst wird das Grundleistungshonorar ermittelt. Hierzu wird das Leistungsbild A1, A2 und B nach BaustellV zu Grunde gelegt. Das Bauvorhaben wird in Gefährdungszone II eingestuft. Durch Interpolation der Baukosten ergibt sich auf dieser Basis das Grundleistungshonorar.  

     

    Dann werden einzeln die zuschlagsfähigen Grundleistungen C (Besonders gefährliche Arbeiten der Stufe 2, Randbedingungen im Bestand, Baustellenvorankündigung) kalkuliert. Schließlich werden die Besonderen Leistungen D (Gefährdungsanalysen, Baustellenordnung, Fluchtwegeplan) erfasst und daraus der voraussichtliche sicherheitstechnische Koordinationsmehraufwand kalkuliert. Dann werden die gesamten Leistungen addiert. Aus der Honorarsumme wird der Nebenkostenaufwand als Prozentsatz ermittelt und dem Honorar zugeschlagen. Nach Hinzurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer steht die vorläufige Honorarsumme fest. In tabellarischer Form sieht die Berechnung folgendermaßen aus:  

    Auftraggeber:  

    .........................  

     

     

     

     

    Projekt: Erweiterung Sporthalle  

     

     

     

     

    Vorläufige Honorarberechnung für die Koordination von SiGe-Koordination  

     

    A Unbedingte Grundleistungen: Bearbeitung der Planung der Ausführung 

     

    Baukosten netto  

    3.250.000  

    Euro nach der Kostenberechnung vom .................  

     

    Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert:  

     

     

    Honorarsatz 100 v.H.  

    15.254,00  

    Euro  

     

     

     

     

     

    Satz nach  

    Vorschlag  

    Betrag in  

     

     

    Grundleistungen A  

    AHO (%)  

    Satz (%)  

    Euro  

     

     

    SiGePlan A 1  

     

    20  

    20  

    3.050,80  

     

     

    Unterlage A 2  

     

    5  

    5  

    762,70  

     

     

    Summe  

     

    25  

    25  

    3.813,50  

    3.813,50  

     

    Sonst.Zuschlag  

    0  

    % aus  

    3.813,50  

    0,00  

     

     

     

     

     

    Summe Euro  

    3.813,50  

    3.813,50  

     

     

     

     

     

     

     

    B Unbedingte Grundleistungen: Bearbeitung der Ausführung  

     

     

    Baukosten netto  

    3.250.000  

    Euro nach der Kostenberechnung vom .................  

     

     

     

    später nach der Kostenfeststellung  

     

     

    Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert:  

     

     

    Honorarsatz 100 v.H.  

    15.254,00  

    Euro  

     

     

     

    Grundleistungen B  

    Satz nach  

    AHO (%)  

    Vorschlag  

    Satz (%)  

    Betrag in  

    Euro  

     

     

    Koordinationsleistungen B  

    75  

    75  

    11.440,50  

     

     

    Summe  

     

    75  

    75  

    11.440,50  

    11.440,50  

     

    Sonst. Zuschlag  

    0  

    % aus  

    11.440,50  

    0,00  

     

     

     

     

     

    Summe Euro  

    11.440,50  

    11.440,50  

     

     

     

     

     

     

    C Zuschlagsfähige Grundleistungen (AHO Leitfaden Nr. 15, Tabelle 1, Gefährdungszone II)  

    Baukosten netto  

    3.250.000  

    Euro nach der Kostenberechnung vom .................  

    später nach der Kostenfeststellung vom ...............  

     

    Aus der Honorartafel zu Gefährdungszone II interpoliert :  

     

    Honorarsatz 100 v.H.  

    15.254,00  

    Euro  

     

     

    Zuschlagsfähige Grundleistungen C  

    Satz nach  

    AHO (%)  

    Vorschlag  

    % / pausch..  

    Betrag in  

    Euro  

     

     

    Bes. gefährliche Arbeiten bis mittlerer Aufwand *  

    bis 20  

    0  

    0,00  

     

    Bes. gefährliche Arbeiten bis hoher Aufwand*  

    20 - 30 

    25%  

    3.813,50  

     

    Bes. gefährliche Arbeiten bis sehr hoher Aufw.*  

    30 - 50 

    0  

    0,00  

     

    Rückbau- und Abbrucharbeiten *  

    bis 100  

    0  

    0,00  

     

    Betriebliche Tätigkeiten/bes. äußere Einflüsse *  

    10 - 40 

    0  

    0,00  

     

    Einflüsse anderer Baumaßnahmen *  

    5 - 25 

    5  

    762,70  

     

    Änderungsanpassungen SiGePlan*  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Planungsänderungen/Ablaufstörungen etc.*  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Randbedingungen Bauen im Bestand *  

    15 - 50 

    30%  

    4.576,20  

     

    Erstellung Baustellenvorankündigung *  

    pauschal  

    150 Euro  

    150,00  

     

    Verspätete SiGeKo - Hinzuziehung *  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Summe  

     

     

    9.302,40  

     

    * bei Bedarf zeitnah zu vereinbaren  

     

    Summe Euro  

    9.302,40  

     

     

     

    D Besondere Leistungen  

    Vorschlag  

    nach AHO  

    Vorschlag  

    Pauschale  

    Betrag in  

    Euro  

     

     

    Planungsanalyse bezüglich Gefährdungen  

    pauschal  

    1.000  

    1.000,00  

     

    Teilnahme an allgemeinen Baubesprechungen  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Erstellung Baustelleneinrichtungsplan  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Erstellung Baustellenordnung  

    pauschal  

    250  

    250,00  

     

    Erstellung Flucht-/Rettungswegekonzept  

    pauschal  

    1.200  

    1.200,00  

     

    Erstellung Gefährdungsbeurteilungen  

    pauschal  

    0  

    0,00  

     

    Summe  

     

     

    2.450,00  

     

    Hinweis: Besondere Leistungen sind bei Bedarf zusätzlich zu vereinbaren. Summe Euro  

    2.450,00  

     

     

    Honorar netto  

    27.006,40  

     

    Nebenkosten  

    6% aus  

    27.006,40  

    1.620,38  

     

     

    Honorar netto  

    28.626,78  

    Auftragnehmer:.........................  

     

    16% MWST  

    4.580,29  

    Ort:.................. / Datum: ...........  

     

    Honorar brutto (Euro)  

    33.207,07  

     

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 18 | ID 111931