30.10.2009 | Architekt versus TGA-Planer
Dach- und Notentwässerung: Leistungsgrenze in Planung und Bauüberwachung
von Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon, ö.b.u.v. SV für Honorare und Leistungen der Architekten, Osterode/Har
Nach der Fertigstellung von Bauwerken tauchen oft Schäden an den Dacheinläufen und der Notentwässerung auf. Die Dacheinläufe sind undicht und die Notentwässerung funktioniert nicht einwandfrei, weil sie zu gering dimensioniert ist. Dann stellt sich die Frage, wer für die Planung und Bauüberwachung des Bauteils verantwortlich war.
Wer hat also die Dachentwässerung zu planen und wo beginnt die Abwasserinstallation? Mit anderen Worten: Wo liegt die Leistungsgrenze zwischen der Technischen Ausrüstung und der Gebäudeplanung (Architektenleistungen)? Nachfolgend finden Sie die Antwort.
Die fachlichen Grundsätze
Grundsätzlich ist dazu festzustellen, dass das technische Regelwerk keine zwingenden Schnittstellenrichtlinien vorgibt. Es gibt keine Regelungen, die bestimmen, welcher Planungsbeteiligte die Einlaufkonstruktionen plant und ihren Einbau überwacht.
Empfehlungen von Berufsverbänden sind nicht verbindlich.Es kommt deshalb immer auf die individuell vereinbarte Leistungsgrenze an. Die Planungsbeteiligten - Architekt und TGA-Fachplaner - haben im Zuge der Planungsvorbereitung selbst die Festlegung zu treffen, wer die Dacheinläufe in der Flachdachebene plant.
Leistungsabgrenzung in der Praxis
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