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  • · Fachbeitrag · Leserforum

    Was ist ein gleitender Härtefall?

    | FRAGE: Kürzlich kam ein Patient zu uns in die Praxis mit seinen Unterlagen, die er bei der Krankenkasse eingereicht hatte, um einen Härtefallantrag zu stellen. Dort hatte man ihm erklärt, dass sein Fall ein „gleitender Härtefall” sei. Den Begriff haben wir so noch nie gehört und es stellt sich nun für uns zusätzlich die Frage, wie sich die Abrechnung des Falles für uns darstellt. |

     

    Antwort: Es gibt Versicherte, die nur leicht die Einkommensgrenze überschreiten. Diese haben die Möglichkeit, zusätzlich zum Festzuschuss einen weiteren einkommensabhängigen Betrag von der Krankenkasse zu bekommen. Dieser Fall nennt sich „gleitende Härtefallregelung“. Wie hoch dieser Zuschlag genau ausfällt, hängt vom Einzelfall ab und wird von der Krankenversicherung individuell berechnet. Im Höchstfall werden die Kosten der Regelversorgung wie beim „normalen Härtefall” zu 100 % übernommen, höchstens aber der Betrag der tatsächlich entstandenen Kosten. Für die Bewertung durch die Krankenkasse ist es unerheblich, ob der Patient eine regel-, gleich- oder andersartige Versorgung wählt. Auf die Praxis hat diese Regelung keine Auswirkung, der Heil- und Kostenplan wird wie genehmigt abgerechnet. In der Regel findet die Bewertung bzw. Feststellung der Krankenkasse erst nach Vorlage der Rechnung statt. Hierbei ist bei der Feststellung das Bruttoeinkommen in dem Monat vor der Eingliederung des Zahnersatzes maßgeblich. Für 2024 ist die Grenze der monatlichen Bruttoeinnahmen auf 1.414 Euro festgelegt.

     

    PRAXISTIPP | Informieren Sie Patienten, die bereits bei der Besprechung des Zahnersatzes andeuten, dass sie über ein geringeres Einkommen verfügen, über die Härtefall- und gleitende Härtefallregelung. Dies erhöht womöglich die Durchführungsquote der Zahnersatzplanungen und Ihre Patienten werden dankbar für die Informationen sein!

     
    Quelle: Ausgabe 02 / 2024 | Seite 1 | ID 49757037