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  • · Fachbeitrag · GOÄ

    Honorarverluste vermeiden: Die Berechnung privatzahnärztlicher Verlaufskontrollen

    von Christian López Quintero, vabodent-akademie.de

    | Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist für viele Zahnarztpraxen ein Buch mit sieben Siegeln. Aufgrund der nicht routinierten Anwendung bzw. fehlender Detailtiefe zu den einzelnen Bestimmungen dieser Gebührenordnung, drohen empfindliche Honorareinbußen, die durch ein professionelles Abrechnungsmanagement vermieden werden können. |

    Nr. 5 GOÄ ‒ die symptombezogene Untersuchung

    Es gibt eine Vielzahl an Behandlungsabläufen, die regelmäßige Verlaufskontrollen erfordern, um die Wirksamkeit der Therapie beurteilen sowie die Weiterbehandlung des Patienten planen zu können. Diese Verlaufskontrollen können im Rahmen der Privatabrechnung mit der Nr. 5 GOÄ berechnet werden.

     

    Da faktisch in fast jeder Behandlungssitzung eine Verlaufskontrolle stattfindet, kann die Nr. 5 GOÄ (mit Ausnahme weniger Fallkonstellationen) auch fast immer berechnet werden. Die Grundlage für die Berechnungsfähigkeit der Leistung bildet eine gute Behandlungsdokumentation.