· Fachbeitrag · Steuererklärung
Haustiere: Diese Aufwendungen mindern die Einkommensteuer
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Fast jeder zweite Haushalt verfügt über ein Haustier. Zwar sind Haustiere eigentlich privat veranlasst, sodass die Kosten im Zusammenhang mit dem Haustier die Einkommensteuer nicht mindern dürfen. Da es aber einige Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, kann das private Haustier doch eine steuerliche Relevanz haben. |
1. Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen
Viele Haustiere benötigen eine Unterbringung, z. B. einen Stall oder ein Außengehege. Wird mit der Erstellung ein Handwerker beauftragt, kann unter den Voraussetzungen des § 35a Abs. 3 EStG für den Lohnaufwand (zzgl. USt) eine Steuerermäßigung von 20 % (maximal 1.200 EUR jährlich) beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden, eine Rechnung vorliegt und diese unbar bezahlt wurde.
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Adam Meise lässt von einem Handwerker auf seinem Grundstück eine geräumige Vogelvoliere errichten. Der Handwerker berechnet hierfür brutto 2.500 EUR. Davon entfallen 1.300 EUR auf die erbrachte Arbeitsleistung.
Lösung: Adam Meise kann die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG nutzen. Diese beträgt 260 EUR (1.300 EUR × 20 %). |
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