Im Lohnbuchhaltungsmandat ist der Berater nicht verpflichtet, Fragen der Sozialversicherungspflicht des Mandanten eigenständig zu klären (BGH 8.2.24, IX ZR 137/22).
Immer wieder kommt es vor, dass objektiv falsche Abschlüsse testiert werden. Zwei Entscheidungen schränken von den Insolvenzverwaltern geltend gemachte Haftungsansprüche gegen die Berufsangehörigen für die Fälle ...
Der Mandant kann sich nicht darauf berufen, dass sein Steuerberater ihn falsch beraten hat, da Steuerberater weder berechtigt noch verpflichtet sind, in sozialversicherungsrechtlichen Fragen zu beraten.
Die Änderungen des Berufsrechts zum 1.8.23 haben auch Auswirkungen auf die bestehenden Zusammenschlüsse von Steuerberatern/Rechtsanwälten im Rahmen einer Sozietät/GbR. Dort sind in vielen Kanzleien die notwendigen Maßnahmen (Abschluss bzw. Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft und Änderung der Haftungsbeschränkung in den Allgemeinen Auftragsbedingungen – AAB) aber auch bis jetzt noch nicht umgesetzt. Mehr als ein Jahr nach der berufsrechtlichen Änderung besteht dringender ...
Unvorhersehbare Änderungen der Rechtsprechung schließen schuldhaftes Verhalten regelmäßig aus, auch wenn der Steuerberater rückblickend gegen Sorgfalts- und Beratungspflichten verstößt.
Ein Steuerberater muss im Rahmen der ihn nach dem GwG treffenden Obliegenheiten bei geschäftlichen Vorfällen zwar eine Risikoanalyse (§ 5 Abs. 1 GwG) vornehmen. Unterlässt er deren Dokumentation (§ 5 Abs.
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Kommt es bei Mandanten zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen mit entsprechender Festsetzung von Mehrsteuern, kann sich die Frage stellen, ob Mandanten dies als Schadenersatzforderung gegen den Steuerberater geltend machen können. Das OLG Hamm (17.9.21, I-25 U 58/20, BGH IX ZR 158/21) erlegt dem Mandanten in solch einem Fall hohe Darlegungs- und Beweispflichten auf.