Die Glaubhaftmachung einer Störung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) kann durch einen Screenshot erfolgen, der mit der Stördokumentation der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) übereinstimmt. Laut einem Beschluss des BGH (10.10.23, XI ZB 1/23) ist in solchen Fällen keine zusätzliche anwaltliche Versicherung zwingend erforderlich.
Gerade in Zeiten von Corona hat die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen vor dem FG bzw. BFH per Videokonferenz an Bedeutung gewonnen. Aber auch nach der Pandemie ist es erwägenswert, aus Gesichtspunkten der ...
Wird ein Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungs-GmbH angestellt tätig, kann er dennoch als Syndikus-Rechtsanwalt zugelassen werden (Anwaltsgerichtshof (AGH) ...
Die Erledigungserklärung in der Hauptsache des als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater tätigen Klägers ist wirksam, auch wenn sie nicht elektronisch i. S. v. § 52a FGO, sondern durch ein Telefaxschreiben übermittelt wurde. Das FG Hessen (18.10.23, 4 K 895/23, Beschluss) geht von der rollenbezogenen Ansicht aus, wonach ein Steuerberater oder Rechtsanwalt in eigenen Angelegenheiten nur bei Anwalts- bzw. vergleichbarem Vertretungszwang und nicht im erstinstanzlichen Verfahren vor den FG zur Nutzung des ...
Für prüfende Dritte steht das digitale Antragsportal innerhalb einer Nachfrist bis zum 31.1.24 für Einreichungen zur Verfügung. Im Einzelfall kann bis dahin eine Verlängerung der Schlussabrechnung über prüfende ...
Der BFH (30.10.23, X B 35/23) hat entschieden, dass das FG nicht verpflichtet ist, Behördenakten, die ihm nur in Papierform vorliegen, zwecks Akteneinsicht nach § 78 FGO in eine Daten-CD zu überführen, selbst wenn ...
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Was ist ertragsteuerfreie Vermögensverwaltung, was nicht begünstigte wirtschaftliche Aktivität? Die Sonderausgabe von SB StiftungsBrief bietet einen kompakten Überblick über die steuerlichen Spielregeln für gemeinnützige Körperschaften – inklusive praktischer Beispiele und aktueller Rechtsprechung.
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Der Steuerberater ist verpflichtet, nach Beendigung des Auftrags dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben (§§ 667, 675 BGB). Hierzu gehören auch die Mandantenunterlagen. Aber dürfen Mandantenunterlagen vernichtet werden, wenn der Mandant mit Fristsetzung zur Abholung aufgefordert wurde und vorher die Begleichung offener Honorarforderungen verlangt wird?