Werden übermittelte Daten i. S. d. § 93c AO unzutreffend ausgewertet, ist das FA unabhängig von der Fehlerquelle gemäß § 175b Abs. 1 AO zur Änderung des Steuerbescheides berechtigt – und sogar verpflichtet (so FG Münster 14.8.23, 8 K 294/23 E, Rev. BFH: IX R 20/23). Eine Änderungsbefugnis nach § 175b AO besteht auch dann, wenn der Fehler wahrscheinlich ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Köln ist nicht dafür zuständig, eine Außenprüfung anzuordnen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs bei ausländischen Künstlern oder anderen ...
Ein nicht durch den Lohnsteuerabzug gedeckter Steuerbetrag, der nach Ausübung des Wahlrechts zur Einzelveranlagung von Ehegatten durch den Insolvenzverwalter entstanden ist, stellt keine Masseverbindlichkeit dar (so FG ...
Das FG Baden-Württemberg (28.3.23, 6 K 878/22; Rev. BFH: III R 23/23) hat entschieden, dass sämtliche nicht in § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG genannten Tätigkeiten grundsätzlich kürzungsschädlich sind. Auf eine Entgeltlichkeit bzw. Unentgeltlichkeit der Tätigkeit kommt es danach nicht an. Auch das bloße Halten von Oldtimerfahrzeugen als Kapitalanlage führt damit im Ergebnis dazu, dass die Voraussetzungen der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG nicht vorliegen.
Vom Krankengeld einbehaltende und abgeführte Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung können nicht als Sonderausgaben abgesetzt werden. Das Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, ohne hiervon ...
Stiftungen und ihre Berater müssen ihr Wissen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten aktuell halten. Stets müssen sie im Stiftungs-, Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht auf dem Laufenden sein. Dieses Fachwissen ...
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Der BFH hat klargestellt, dass im Reisegewerbe tätige Betreiber von Imbissbuden die Aufwendungen für ihre Standflächen nach § 8 Nr. 1 Buchstabe e GewStG bei der Ermittlung des Gewerbeertrages hinzurechnen müssen (BFH 12.10.23, III R 39/21, Abruf.-Nr. 238453 ).