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  • 11.12.2023 · Fachbeitrag · Editorial FK-01.2024

    Der Schutz des Kindeswohls ist ein dynamischer Prozess

    | Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Urteil vom 27.7.23 (1 U 6/21; Abruf-Nr. 237232 ) hat das OLG Frankfurt a. M. ein klares Zeichen gesetzt: Die Verantwortung des Jugendamts (JA) als Amtspfleger erfordert es, dass es fortwährend seine Maßnahmen überprüft und an das Kindeswohl anpasst. Es ging um die unangemessene Fortdauer der Fremd-unterbringung eines Kindes nach einem anfänglich gerechtfertigten Eingreifen. |