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  • 20.05.2022 · Anhängiges Verfahren · EStG § 15b · IV R 6/22

    Steuerstundungsmodell, Verlustausgleich, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Gleichheitsgrundsatz

    Letzte Änderung: 20. Mai 2022, 20:06 Uhr, Aufgenommen: 20. Mai 2022, 18:06 Uhr

    Greift die Verlustabzugs- und -ausgleichsbeschränkung des § 15b EStG nicht ein, soweit Verluste -im Streitfall infolge der Betriebsaufgabe der Gesellschaft nach Veräußerung ihres gesamten Betriebsvermögens durch den Insolvenzverwalter- nicht mehr mit zukünftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle ausgeglichen werden können? Ist die Vorschrift auf Verluste aus dem steuerlichen Sonderbetriebsvermögen bereits dem Grunde nach nicht anzuwenden?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: IV R 6/22

    Normen: EStG § 15b, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 3, GG Art 3 Abs 1

    Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger