Sicherlich erleben Sie in Ihrem Klinikalltag Situationen, in denen Patienten keine Angehörigen oder sonstig nahestehende Personen mehr haben, die sich um sie kümmern (wollen). Manchmal entwickeln Patienten in diesen Konstellationen eine besondere Bindung zum Pflegepersonal oder den behandelnden Ärzten, insbesondere wenn es auf das Lebensende zugeht. Aber darf dies so weit führen, dass der Patient seinen Arzt als Erben einsetzt? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main befassen ...
Erfolgt eine Zielvorgabe erst zu einem derart späten Zeitpunkt innerhalb des maßgeblichen Geschäftsjahres, dass sie ihre Anreizfunktion nicht mehr sinnvoll erfüllen kann, ist sie so zu behandeln, als sei sie ...
Über die persönliche Erbringung von Wahlleistungen wurde im CB schon vielfach berichtet (vgl. weiterführende Hinweise am Ende dieses Beitrags). Und doch ergeben sich aufgrund „tradierter Praxis“ immer wieder ...
Profisportler wollen ihren Sport ausüben und nicht nur Geld verdienend auf der Ersatzbank sitzen. Ähnlich geht es in der Regel Chefärztinnen und Chefärzten. Sie haben ein anerkennenswertes Beschäftigungsinteresse und auf der Grundlage ihres Chefarztvertrags grundsätzlich auch einen Beschäftigungsanspruch. Im nachfolgenden wird aufgezeigt, ob und wann dieser Beschäftigungsanspruch im Wege der Freistellung zurücktreten muss und welche Rechtsschutzmöglichkeiten Chefärzte haben, sich gegen einseitige ...
Grundsätzlich verpflichtet eine Wahlleistungsvereinbarung den Wahlarzt zur persönlichen Leistungserbringung. Gleichwohl kann sich der Wahlarzt in bestimmten Fällen vertreten lassen – bei unvorhersehbarer ...
Wenn ausländische Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ein Approbationsverfahren durchlaufen, hat die gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung Vorrang vor der Kenntnisprüfung. Zudem dürfen die Prüfer den ...
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Die Verurteilung eines Anästhesisten wegen gefährlicher Körperverletzung (Landgericht [LG] Augsburg, unveröffentlichtes Strafurteil vom 30.06.2023, Az. 3 KLs 200 Js 137689/18) ist rechtskräftig. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell mitgeteilt hat, konnte der Senat im Rahmen der revisionsrechtlichen Überprüfung keine Rechtsfehler feststellen (Beschluss vom 28.11.2023, Az. 1 StR 409/23).