Frage: „ Bei einem Patienten haben wird die motorische Nervenleitgeschwindigkeit (NLG) des N. ulnaris und die sensible NLG des N. ulnaris (jeweils links) gemessen. Danach erfolgte eine repetitive Stimulation des N. ulnaris links vor und nach Belastung. Welche Ziffern sind dafür berechnungsfähig? Und könnte man diese bei beidseitiger Messung zweimal berechnen? Und ist für eine Bestimmung der F-Wellen-Latenz die Nr. 832 analog abrechenbar?“
Frage: In einem älteren CB-Beitrag ging es um die Transposition bei Kolonresektion (CB 12/2005, Seite 19). Wir haben in einem Fall die Nr. 3235 GOÄ zuzüglich der Nr. 3176 GOÄ abgerechnet. Die Versicherung ...
Frage: „ In unserer HNO-Klinik wird neuerdings der elektrische Promontorialtest durchgeführt. Bei dem Test werden unterschiedliche Spannungsimpulse mittels Nadelelektrode durch das Trommelfell eingeleitet, vom ...
Frage: „ Bei Patientinnen mit Mammakarzinom wenden wir neuerdings das Sentimag-Verfahren an. Hier werden Eisenpartikel in die Brust gespritzt und während der OP magnetisch detektiert. Dazu hätte ich folgende Fragen: Mit welcher Ziffer wird die Injektion abgerechnet? Kommt dafür die Nr. 252 GOÄ infrage? Wird die Detektion mit der Sonde analog der Sentinel-Node-Detektion mit Nr. 5430a GOÄ berechnet?“
Frage: „Kann eine individuelle Wahlleistungsvereinbarung in einer Klinik auf eine Leistung – in diesem Fall die chirurgische Leistung – beschränkt werden? Kann speziell z. B. die anästhesiologische Leistung ...
Für die Abrechnung des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz gab es bereits seit dem 30.11.2022 Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK). Diese waren für die privaten Krankenversicherer (PKV) jedoch nicht ...
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Frage: „Bei einem privat versicherten Patienten haben wir eine Echokardiografie durchgeführt. Am gleichen Tag erfolgte im zeitlichen Abstand von 15 Minuten zunächst ein Ruheecho nach den Nrn. 424, 404, 405, 406 und 410 GOÄ, anschließend ein Stressecho nach Nr. A629 GOÄ. Nun behauptet der Kostenträger, die Abrechnung der Nr. A629 GOÄ sei neben den anderen o. g. Ziffern ausgeschlossen. Ich finde aber in der GOÄ keinen Hinweis darauf.“