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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuerreform

    Erbschaftsteuerreform in trockenen Tüchern

    von StB Luise Uhl-Ludäscher, CMS GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart

    | Nach monatelangen zähen Verhandlungen konnte die Erbschaftsteuerreform doch noch abgeschlossen werden. |

    1. Hintergrund

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2014 das Erbschaftsteuergesetz als zu großzügig und deshalb verfassungswidrig angesehen hatte, war der Gesetzgeber verpflichtet, bis 30.6.2016 ein neues Erbschaftsteuergesetz zu schaffen. Auch wenn bereits im Sommer 2015 ein Gesetzesvorschlag vorlag, konnte der Bundestag erst vor Auslaufen der Frist am 24.6.2016 ein Gesetz beschließen, das allerdings Anfang Juli vom Bundesrat in den Vermittlungsausschuss verwiesen wurde.

     

    Da das Bundesverfassungsgericht Mitte Juli 2016 angekündigt hatte, dass es sich Ende September 2016 erneut mit dem Gesetz befassen werde, war der Druck für eine Einigung entsprechend groß. Anders als erwartet, sah der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses allerdings nur geringe Änderungen zum beschlossenen Gesetz vor. Der angepasste Gesetzesentwurf wurde am 29.9.2016 vom Bundestag beschlossen und die Zustimmung des Bundesrats am 14.10.2016 eingeholt. Geändert wird ausschließlich die Besteuerung von unternehmerischen Vermögen. Für die Übertragung von privaten Vermögen gibt es keine Änderungen.