· Fachbeitrag · Abgabenordnung
Steuerliche Konkretisierung der Homeoffice-Betriebsstätte durch die Finanzverwaltung
von Dipl.-Finw. (FH), Thomas Rennar, Hannover
Spätestens seit der Coronapandemie werden alternative Arbeitsformen durch Remote-Tätigkeiten seitens zahlreicher Arbeitgeber unterstützt. Auch gerade bei leitenden Angestellten stellt sich daher in praktischen Einzelfällen die steuerliche Ausgangsfrage, ob durch Homeoffice-Tätigkeiten einzelner Mitglieder der Geschäftsführung ggf. eine (Geschäftsleitungs-)Betriebsstätte begründet werden kann. Auch vor diesem Hintergrund hat die Finanzverwaltung den praktischen Anlass erkannt und die hauseigene Kommentierung des AEAO diesbezüglich konkretisiert. |
Homeoffice-Vormarsch spätestens seit der Coronapandemie
Insbesondere seit dem Ausbruch der Coronapandemie hat das Arbeiten von zu Hause oder einem anderen selbstbestimmten Ort im Zuge einer Veränderung der betrieblichen Arbeitsorganisation für einen signifikanten Teil der Beschäftigten an Bedeutung gewonnen.
Betriebe und Beschäftigte haben in kurzer Zeit eine Vielfalt neuer Erfahrungen mit der erstmaligen oder verstärkten Nutzung von Homeoffice gemacht (zur digitalen Arbeit durch Remote Work & Co., siehe auch bereits Rennar, StBp 5/2023, S. 151). So werden einerseits mögliche positive Wirkungen wie höhere Arbeitszufriedenheit oder bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeführt, andererseits aber auch auf Risiken von zusätzlichen Belastungen, gerade in der Phase der Schließung von Kitas und Schulen, oder entgrenzten Arbeitszeiten verwiesen. Dies legt es nahe, über geeignete und praktikable Regeln für Homeoffice und mobiles Arbeiten nachzudenken. Auch der Koalitionsvertrag der Bundesregierung hat bereits auf das Thema Bezug genommen und sich für eine Erleichterung, Förderung und rechtliche Rahmung mobiler Arbeit ausgesprochen.
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