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  • 03.06.2016 · Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch

    Auch der Kunde einer anderen Konzernmarke kann Neukunde sein

    | „Neukunde“ im Sinne des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB bei Beendigung des Händlervertrags kann auch ein Kfz-Käufer sein, der zuvor schon ein Neufahrzeug einer anderen Marke des Automobilkonzerns gekauft hat. Damit kann sich bei Mehrmarkenkonzernen die Zahl der ausgleichspflichtigen Neukunden erhöhen. Das ist die Schlussfolgerung aus einem EuGH-Urteil zu einem Handelsvertreter, der Brillengestelle einer Marke eines Mehrmarkenkonzerns bei Optikern vertrieben hatte. |