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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Beendigung eines Leasingverhältnisses - Antworten auf offene umsatzsteuerliche Fragen

    von StB, Dipl. Finw. (FH) Marco Fuß, Geschäftsführer der ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster

    | Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug ist nicht umsatzsteuerbar. Weitere Fragen, die Sie als Lieferant und Rückkäufer oder als Leasinggeber betreffen, sind jedoch offen: Wie sind Ihre Zahlungen an die Leasinggesellschaft beim Fahrzeugrückkauf zu behandeln? Was gilt, wenn Sie den Minderwertausgleich vom Leasingnehmer verlangen? Kann die Vorsteuer aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Leasingverhältnisses gezogen werden? Der folgende Beitrag liefert die Antworten. |

    Umsatzsteuerliche Behandlung von Ausgleichszahlungen

    Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung von Ausgleichszahlungen bei der Beendigung des Leasingverhältnisses gilt:

     

    • Die Zahlung eines Minderwertausgleichs durch den Leasingnehmer für Schäden, welche durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung entstanden sind, sind beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Das ist höchstrichterlich geklärt, und wird auch von der Finanzverwaltung akzeptiert (siehe ASR 3/2014, Seite 12).