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  • 28.01.2014 · Fachbeitrag · Lohnsteuer

    Drei Grundsatzurteile zur Pauschalsteuer nach § 37b EStG

    | Sie müssen die 30-prozentige Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Geschenke und Zuwendungen an Geschäftspartner und Mitarbeiter nur dann abführen, wenn die Zuwendungen beim Empfänger zu steuerpflichtigen Einnahmen führen. Das hat der BFH in drei Urteilen klargestellt: |