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  • · Fachbeitrag · Kfz-Steuer

    Die Kfz-Steuer wird künftig von den Hauptzollämtern verwaltet

    | Spätestens ab 1. Juli 2014 ist die (Bundes-)Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Dazu werden seit Februar die Daten von 58 Mio. Fahrzeugen sukzessive von den Landesfinanzbehörden in ein automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung des Bundes übertragen. |

     

    Sie bzw. Ihre Kunden werden davon kaum etwas mitbekommen:

    • Die bisher von den Finanzämtern erlassenen Steuerbescheide bleiben in vollem Umfang gültig.