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  • 21.07.2014 · Fachbeitrag · Autokauf/Werkstattrecht

    Bei Zweitwagen kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung

    | Selbst wenn Ihr Betrieb einmal grundsätzlich in der Gewährleistungshaftung sein sollte: Beim Nutzungsausfall sind Ihrer Ersatzpflicht Grenzen gesetzt, insbesondere wenn Ihr Kunde ein zweites Fahrzeug besitzt. Das geht aus einer Entscheidung des LG Kassel in einer Werkstattsache hervor. |