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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Kunde reklamiert Mangel: Nicht immer müssen Sie den Anwalt und Sachverständigen bezahlen!

    | Das darf doch nicht wahr sein, haben Sie sich sicherlich auch schon gedacht, wenn ein unzufriedener Kunde seine Anwalts- oder Sachverständigenkosten von Ihnen erstattet haben wollte. Sofern Sie mangelfrei geliefert haben, müssen Sie sich grundsätzlich keine Sorgen machen ( ASR 3/2014, Seite 14 ). Grundlegend anders ist die Rechtslage jedoch, wenn das Fahrzeug einen Sachmangel hat, die Reklamation des Kunden also berechtigt ist. Dann kann Ihr Kunde seine Anwalts- und Sachverständigenkosten auf Sie abwälzen - unter welchen Voraussetzungen, erfahren Sie hier. |

    Ein Fall aus dem Alltag

    Zum besseren Verständnis schildern wir Ihnen zunächst einen Praxisfall, wie er jeden Tag irgendwo in Deutschland vorkommen kann:

     

    • Praxisfall

    Kfz-Händler Müller hat für 14.700 Euro einen gebrauchten VW Eos verkauft. Ohne Vorankündigung, quasi aus heiterem Himmel, erklärte der Anwalt des Käufers den Rücktritt. Begründung: Unfallvorschaden. Zugleich forderte er den Händler zur Übernahme der Anwalts- und Sachverständigenkosten auf, zusammen rund 2.000 Euro. Der Rücktritt war berechtigt. Der Händler nahm den Wagen gegen Erstattung des Kaufpreises zurück. Die Anwalts- und Sachverständigenkosten teilten sich Händler und Kunde hälftig in einem Vergleich.